Fastnacht ohne Risiko? Wie unbedenklich sind Schminke, Krapfen und Kostüme?

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Die Fastnacht ist eine Zeit des Ausgelassenseins und der Freude. Doch leider können Schadstoffe in Schminke und Kostümen sowie in Süßwaren wie Kreppel und Berlinern diese Freude trüben. Besonders besorgniserregend ist, dass man oft erst dann von den Schadstoffen erfährt, wenn es zu spät ist. Um dies zu verhindern, hat das Verbraucherschutzministerium Baden-Württemberg zur diesjährigen Fastnacht verstärkte Produktkontrollen durchgeführt.

Fastnachtsgebäck im Fokus: Besorgniserregender Fund von Acrylamid in 40% der getesteten Berliner, Kreppel, Krapfen und Fasnetsküchle

Fastnachtskost auf dem Prüfstand: Wie sicher sind Kreppel, Krapfen, Berliner und Fasnetsküchle wirklich? (Foto: AdobeStock - photocrew 101920887)

Fastnachtskost auf dem Prüfstand: Wie sicher sind Kreppel, Krapfen, Berliner und Fasnetsküchle wirklich? (Foto: AdobeStock – photocrew 101920887)

Die Fastnachtszeit lockt mit süßen Leckereien wie Fasnetsküchle, Berlinern und Quarkbällchen. Doch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart warnt vor einer möglichen Gesundheitsgefahr. Denn diese Produkte können Acrylamid enthalten, einen als wahrscheinlich krebserregend eingestuften Stoff, der bei stark erhitzten stärkehaltigen Lebensmitteln entstehen kann.

Die gute Nachricht für alle Faschingsfans: Trotz des Acrylamid-Gehalts in einigen Faschingsgebäcken gibt es derzeit keine Anzeichen dafür, dass der Verzehr dieser Leckereien ein Gesundheitsrisiko darstellt. Das betonte der Verbraucherschutzminister von Baden-Württemberg nach der Analyse von 43 Proben von Berlinern und ähnlichen Produkten aus Bäckereien und Supermärkten.

Bei den untersuchten Berlinern und Faschingsgebäcken wurden nur geringe Mengen des potenziell krebserregenden Stoffes Acrylamid gefunden. Der mittlere Gehalt lag bei lediglich 10 µg/kg und damit deutlich unter dem EU-weit gültigen Richtwert.

Die Experten des CVUA Stuttgart empfehlen, beim Zubereiten von frittiertem Hefegebäck darauf zu achten, dass das Frittierfett frisch und frei von Krümeln ist und nicht über 175 °C erhitzt wird.

Der Minister informierte, dass die Ergebnisse der Untersuchungen von Gebäcken bezüglich der problematischen trans-Fettsäuren äußerst zufriedenstellend sind. Im letzten Jahr lagen alle 37 untersuchten Proben unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwert von zwei Prozent, bezogen auf den Fettanteil. Auch in diesem Jahr sind die Untersuchungen bereits im Gange und die bisherigen Ergebnisse sind unauffällig.

Wie viel Alkohol steckt tatsächlich in alkoholfreien Getränken? Ist alkoholfreies Feiern überhaupt möglich?

Wie viel Alkohol ist in alkoholfreien Getränken erlaubt? Die Antwort: maximal 0,5 Volumenprozent. (Foto: AdobeStock - Davide Angelini 570233392)

Wie viel Alkohol ist in alkoholfreien Getränken erlaubt? Die Antwort: maximal 0,5 Volumenprozent. (Foto: AdobeStock – Davide Angelini 570233392)

Wenn es um den Konsum von alkoholischen Getränken geht, sind viele Menschen vorsichtiger geworden und suchen nach Alternativen, die weniger oder gar keinen Alkohol enthalten. Alkoholfreier Sekt ist eine Option, die immer beliebter wird, und kürzlich wurde der Alkoholgehalt dieser Getränke in einer umfassenden Studie untersucht. Die Ergebnisse waren äußerst positiv: Keines der 58 getesteten Produkte überschritt die gesetzliche Grenze von 0,5 Volumenprozent für „alkoholfrei“ deklarierte Getränke, und die Mehrheit enthielt weniger als 0,1 Volumenprozent Alkohol.

Wie gelangen karzinogene Substanzen in Fastnachtsperücken, wie beispielsweise 4-Methyl-m-phenylendiamin?

Sicherheit geht vor: Faschingskostüme werden auf schädliche Inhaltsstoffe untersucht. Um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, werden Faschingskostüme auf schädliche Substanzen geprüft. Dabei wird nicht nur auf verbotene Farbstoffe geachtet, sondern auch auf noch nicht reglementierte Stoffe, die sensibilisierend wirken können. Allerdings ergab eine Untersuchung im Jahr 2022, dass nicht alle Faschingskostüme und -perücken den gesetzlichen Regelungen entsprechen.

Eine Untersuchung von roten Perücken hat gezeigt, dass sie ein hohes Risiko für den Verzehr von 4-Methyl-m-phenylendiamin bergen, das in Mengen, die deutlich über den erlaubten Grenzwerten liegen, im Haarnetz nachgewiesen wurde. Dieser krebserregende Stoff ist auch genotoxisch und kann das Erbgut beeinträchtigen. Beunruhigend ist auch, dass sieben von 20 Proben von Sensibilisierung auslösendem 1,4-Phenylendiamin enthielten, das häufig in saisonaler Ware wie Faschingskostümen vorkommt.

Sensibilisierend wirkende Substanzen erhöhen die Reaktionsbereitschaft des Körpers gegenüber bestimmten Allergenen. Dies bedeutet, dass sie das Immunsystem des Körpers dazu bringen, allergische Reaktionen auf diese Allergene zu entwickeln, wenn der Körper später mit ihnen in Kontakt kommt. Nickel ist ein Beispiel für eine solche Substanz, die bei manchen Menschen Allergien auslösen kann, wenn sie damit in Berührung kommen.

Phenylendiamine sind gefährliche chemische Verbindungen, die toxisch sind und zu allergischen Hauterkrankungen führen können. Wie Anilin sind sie als Blutgifte bekannt und können zu Zyanose und Leberschäden führen. Darüber hinaus sind sie farblos und kristallin, aber bei Kontakt mit Luft werden sie dunkel gefärbt. Sie sind teilweise in Wasser löslich, aber in Alkohol und Ether lösen sie sich leicht.

Auch wenn es derzeit keine gesetzlichen Vorschriften gibt, ist es die Verantwortung der Hersteller von Produkten, die von Verbrauchern verwendet werden, sicherzustellen, dass keine gesundheitsschädlichen Stoffe bei der Herstellung verwendet oder enthalten sind. Verbraucherschutzminister haben die Aufgabe, die Verbraucher vor potenziell gefährlichen Produkten zu schützen und sicherzustellen, dass Hersteller ihre Sorgfaltspflicht erfüllen.

Wenn Sie sichergehen möchten, dass Sie keine Hautirritationen oder Infektionen durch Ihr Faschingskostüm bekommen, ist es ratsam, ein T-Shirt und eine Strumpfhose darunter zu tragen. Dies minimiert das Risiko von Hautkontakt und schützt Ihre Haut.

Problematische Materialien in Faschingsartikeln

Auch auf Faschingspartys möchte man nicht auf eine bunte Dekoration verzichten. Doch wie eine Untersuchung des CVUA Stuttgart zeigt, können auch scheinbar harmlose Elemente wie Servietten bedenkliche Stoffe enthalten. Insgesamt wurden 12 Servietten auf ihre Farblässigkeit und das Vorhandensein von unerwünschten Stoffen wie Bisphenolen oder Chlorpropanolen getestet. Einige Servietten fielen durch, da sie zu stark ausbluteten oder unerwünschte Stoffe enthielten. Eine unmittelbare Gefahr geht zwar nicht von den Servietten aus, jedoch verdeutlicht die Untersuchung, dass eine Produktion von Servietten mit geringerer Belastung für den Verbraucher möglich ist.

Jedes Jahr untersucht man bei Luftballons die Gehalte von Nitrosaminen und nitrosierbaren Stoffen. Diese Stoffe sind als krebserregend eingestuft und stellen ein Risiko für die Verbraucher dar. Bei drei von acht untersuchten Proben wurden Nitrosamine und/oder nitrosierbare Stoffe in bedenklicher Menge gefunden. Das zeigt, dass das Thema weiterhin von Bedeutung ist und dass man weiterhin darauf achten muss, dass die Sicherheit der Verbraucher gewährleistet wird.

Ist Fastnachts-Schminke gefährlich? Tiger Schminke mit 2-Naphthol, verbotene Stoffe in gelber Clownschminke und Schminkstifte mit Rhodamin B unter der Lupe.

Faschingsschminke unter der Lupe: Jedes Jahr werden bunte Schminkstifte, Kunstblut und Co. zum Highlight der Faschingsfeiern. Doch wie sicher sind sie wirklich? Im letzten Jahr wurden 31 Packungen untersucht und auch 2023 werden wieder 33 Packungen auf verbotene Stoffe und nicht zugelassene Farbstoffe geprüft.

Vorsicht geboten: 2-Naphthol in Tiger-Schminke kann zu Reizungen führen

Die Verwendung von Schminke ist ein fester Bestandteil der Faschingszeit. Allerdings können nicht alle Schminkprodukte unbedenklich sein. Bei einer Untersuchung von Schminksets wurden bei einem Tiger-Schminkset und einem Clown-Schminkset problematische Inhaltsstoffe gefunden. Das Tiger-Schminkset enthielt den verbotenen Stoff 2-Naphthol, während der gelbe Farbstoff im Clown-Schminkset nicht für den Einsatz an Schleimhäuten zugelassen ist. Obwohl bei der Verwendung dieser Schminke keine direkte Gesundheitsgefahr besteht, müssen die Hersteller nachweisen, dass die gefundenen Spuren technisch unvermeidbar sind. Das Ministerium wird weiterhin Schminkprodukte untersuchen, um sicherzustellen, dass sie sicher sind.

Bei einer Untersuchung von Schminksets wurde in einer Probe des „Tiger“-Sets der verbotene Stoff 2-Naphthol festgestellt. Obwohl das Ministerium keine unmittelbare gesundheitliche Bedrohung durch die Verwendung dieser Schminke sah, ist es nun Aufgabe der verantwortlichen Person, nachzuweisen, dass die Spuren von 2-Naphthol in diesem Produkt technisch nicht vermeidbar sind. Eine weitere Probe des „Clown“-Sets enthielt einen gelben Farbstoff, der für die Anwendung auf Schleimhäuten wie z.B. den Augen nicht zugelassen ist.

Faschingsschminke: Rhodamin B in Neon-Pink-Stift könnte gefährlich sein

Das Faschingsschminken kann eine riskante Angelegenheit sein, insbesondere wenn die Anwendung am Auge erfolgt. Eine jüngste Untersuchung von neonfarbenen Schminkstiften hat ergeben, dass in der pinken Farbe der verbotene Farbstoff Rhodamin B enthalten ist. Diese Substanz wurde bereits 2005 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als krebserregend und genotoxisch eingestuft. Die Verwendung dieser Schminkstifte stellt somit ein ernsthaftes Risiko für die Gesundheit der Anwender dar.

Schminken kann Spaß machen, aber das Entfernen von Farben kann eine lästige Aufgabe sein. Eine einfache Möglichkeit, das Entfernen von Schminke nach der Party zu erleichtern, ist das Auftragen einer fetthaltigen Creme vor dem Schminken. Es ist jedoch wichtig, die Warnhinweise der Hersteller zu beachten, insbesondere Verwendungsbeschränkungen um die Augen, um mögliche Schäden zu vermeiden.

Quellen

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